ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | Franz Bossek | COACHING AUGSBURG

  1. Geltungsbereich
  2. Alle Leistungen von Personal-Life-Coaching werden ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

  3. Vertragsabschluss
  4. Die Website von Personal-Life-Coaching informiert über unser Leistungsspektrum. Ein Vertrag kommt nicht schon durch eine Anfrage, sondern erst mit der Gegenbestätigung durch uns zustande. Diese erfolgt regelmäßig in Textform. Jede geleistete Beratung bestätigen Sie mit einer Unterschrift.

    Soweit telefonische Anfragen sofort beantwortet werden (Telefonberatung/Telefoncoaching), gelten die von uns angegebenen Honorarsätze auch ohne vorherige schriftliche Vereinbarung.

  5. Leistungsumfang
  6. Bei den Leistungen von Personal-Life-Coaching handelt es sich um Beratungs- oder Coachingleistungen. Diese können eine medizinische oder psychotherapeutische Diagnose und Behandlung nicht ersetzen.

  7. Honorar
  8. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitstunden. Eine Coaching-Stunde umfasst 50 Minuten (75€). Eine Doppelstunde umfasst 90 Minuten (130€). Ein Tagessatz umfasst 360 Minuten (540€). Für Unternehmen gilt der 1,2 – 1,9-facher Satz nach Vereinbarung. Für die Anfahrt wird pro Kilometer 1€ berechnet. Spesen nach Vereinbarung. Das Honorar für PLC-Specials ist, soweit nicht anders vereinbart, vor Leistungserbringung fällig. Die angebotenen bzw. vereinbarten Preise verstehen sich ohne Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung der Teilnehmer. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

  9. Erstattung der Kosten durch Krankenkassen
  10. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für bestimmte Formen der Psychotherapie (Psychoanalyse, tiefenpsychologische Therapien und Verhaltenstherapie), wenn diese von psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt werden. Die therapeutischen Honorare von Personal-Life-Coaching werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BKK, DAK, TKK etc.) jedoch von vielen privaten Krankenversicherungen in unterschiedlicher Höhe getragen. Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktikerleistungen (Psychotherapie) übernimmt oder Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben, sind die Chancen hoch, dass Ihnen der gesamte Honorarbetrag rückerstattet wird. Unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung zahlen Sie immer die anfallenden Honorarkosten – gemäß unseren vereinbarten Modalitäten – an mich. Das Risiko bzgl. der Rückerstattung tragen Sie.

  11. Terminverschiebungen oder Abbruch von Maßnahmen von Seite der Kunden
  12. Terminvereinbarungen sind verbindlich.

    Werden Coaching- oder Beratungs-Stunden nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt, sind diese voll zu vergüten.

    Absagen müssen in Textform (schriftlich oder E-Mail) erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Absage ist der Zugang der Absage bei Personal-Life-Coaching.

  13. Terminverschiebungen oder Absagen durch Personal-Life-Coaching
  14. Sind wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, daran gehindert, einen vereinbarten Beratungs- und Coachingtermin wahrzunehmen, werden wir dies unserem Vertragspartner so schnell wie möglich mitteilen. Wir werden versuchen, so schnell wie möglich einen Ersatztermin anzubieten.

  15. Vertraulichkeit von Kundendaten
  16. Wir verpflichten uns, die Informationen, die wir von unseren Vertragspartnern als Grundlage für die zu erbringenden Beratungs- und Coachingleistungen erhalten, absolut vertraulich zu behandeln.

  17. Haftung
  18. Bei unseren Leistungen handelt es sich um Beratungsleistungen. Für die Umsetzung ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Für hieraus entstehende Schäden übernehmen wir keinerlei Haftung.

    Im Übrigen ist unsere Haftung für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung des Vertrages wesentlich sind.

  19. Salvatorische Klausel
  20. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle einer solchen unwirksamen Regelung gilt eine dem Parteiwillen möglichst nahekommende, wirksame Regelung als vereinbart. Dasselbe gilt im Falle einer unbewussten Regelungslücke.

  21. Rechtswahl, Gerichtsstand
  22. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist ausschließlich Augsburg (Landgericht Augsburg), soweit es sich bei unserem Vertragspartner bzw. dem Teilnehmer um einen Unternehmer oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.